Honorare

 

Kauf von Wohnimmobilien von jeder Partei:

  3 % + MwSt.

Kauf von Gewerbeimmobilien von jeder Partei:

  4 % + MwSt.

Jahresmieten, solidarisch von den Parteien:

10 % + MwSt.

Mehrjährige Mieten:

a) auf den Mietzins des 1. Jahres solidarisch von den Parteien:

b) auf den Mietzins eines jeden weiteren Jahres solidarisch von den Parteien:  


10 % + MwSt.
  2 % + MwSt.

Gewerbemieten:

a) auf den Mietzins des 1. Jahres solidarisch von den Parteien:

b) auf den Mietzins eines jeden weiteren Jahres solidarisch von den Parteien:


10 % + MwSt.
  2 % + MwSt.

Nicht gewerbliche Mieten:
- Saisonmieten von möblierten Wohnungen und Villen bis zu einer Zeitperiode von einem Monat solidarisch von den Parteien:

20% + MwSt. des Mietzinses mit Mindestbetrag von
€ 100,00 + MwSt.

 - für längere Zeitperioden siehe mehrjährige Mieten

 

Darlehen und Finanzierungen vom Antragsteller außer der Spesenvergütung:

0,6 % + MwSt.

Abtretungen oder Übernahmen auch in Form von ganzen oder von Teilen von Gesellschaftsanteilen an Betrieben oder mittels Einbringung von Kapital und Abtretung von Gesellschaftsanteilen, von jeder Partei auf den vereinbarten Preis:

  3 % + MwSt.

Tausch von Immobilien, von jeder Partei auf den Wert des teureren Objektes:

  3 % + MwSt.

Tausch von Betrieben, von jeder Partei auf den Wert des teureren Betriebes:

  4 % + MwSt.

Verwaltungen, vom Auftraggeber auf das Gesamtinkasso:

Werkverträge, Arbeiten und Lieferungen im allgemeinen, vom Unternehmen:

  5 % + MwSt.
  1 % + MwSt.

Schätzungen und Bewertungen, nach dem Wert der Immobilie abgestuftes Honorar, vom Auftraggeber: 

a) Marktwertanalysen:

bis zu                             €    100.000,00

von €    100.001,00  bis €    300.000,00

von €    300.001,00  bis €    500.000,00

von €    500.001,00  bis € 1.000.000,00

von € 1.000.001,00  bis € 2.000.000,00

von € 2.000.001,00  bis € 5.000.000,00

über                               € 5.000.000,00

b) detaillierte Schätzungen:

bis zu                             €    100.000,00

von €    100.001,00  bis €    300.000,00

von €    300.001,00  bis €    500.000,00

von €    500.001,00  bis € 1.000.000,00

von € 1.000.001,00  bis € 2.000.000,00

von € 2.000.001,00  bis € 5.000.000,00

über                               € 5.000.000,00



0,3     % + MwSt.
0,2     % + MwSt.
0,1     % + MwSt.
0,05   % + MwSt.
0,025 % + MwSt.
0,015 % + MwSt.
0,010 % + MwSt.

0,6   % + MwSt.
0,4   % + MwSt.
0,2   % + MwSt.
0,1   % + MwSt.
0,05 % + MwSt.
0,03 % + MwSt.
0,02 % + MwSt.

Vorkaufsrecht auf Immobilien, vom Begünstigten auf den Marktpreis: zusätzlich Provision im Falle des darauffolgenden Geschäftsabschlusses:

0,5 % + MwSt.

Durchführung von Verwaltungsakten, welche für die Abwicklung und den Abschluss des Geschäftes notwendig und nützlich sind (Art. 5, 1. Absatz, Gesetz 39/89):
a) Erhebungen, Anträge und Gesuche an öffentliche Ämter: 
außer der Spesenvergütung für Anträge und Ausstellung von Dokumenten, Festbetrag von:
b) Grundbuchanträge: außer der Spesenvergütung, Festbetrag von:
für die erste beantragte Erledigung:

für jede weitere, denselben Antrag betreffende Eingabe:
c) Mitteilungen an öffentliche Ämter und interessierte Parteien, Anmeldung bei den Polizei- Dienststellen, Mitteilung über die Ausübung des Vorkaufsrechtes und ähnliches: außer Spesenvergütung für jede Zustellung
 Festbetrag von:

 

€ 50,- + MwSt.

€ 50,- + MwSt.
€ 25,- + MwSt.


€ 25,- + MwSt.

Abfassung von Verträgen aller Art, ausgenommen jene für landwirtschaftliche Erzeugnisse, nach dem Wert des Vertrages abgestuftes Honorar:
bis zu                          5.000,00
von €   5.001,00  bis € 10.001,00
von € 10.001,00  bis € 20.000,00
über                          € 20.000,00



5,0% + MwSt.
2,5% + MwSt.
1,0% + MwSt.
0,5% + MwSt.

Immobilienberatung jeder Art:
bis zu € 20.000,00
über   € 20.000,00


€ 100,- + MwSt.
€ 200,- + MwSt.

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